Pressemitteilung
ÖDP-Klage gegen 3-Prozent-Hürde erfolgreich
Volker Behrendt, Europakandidat und Landesvorsitzender der ÖDP in Hamburg: „Keine verlorenen Stimmen mehr“.
„Das Urteil der Bundesverfassungsrichter stärkt die parlamentarische Demokratie.“ Diese Aussage trifft Volker Behrendt, Europakandidat der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) auf Platz 5 der Bundesliste und Landesvorsitzender in Hamburg, bezüglich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die 3-Prozent-Klausel zur Europawahl zu kippen.
„Jetzt werden endlich alle Stimmen gezählt und kommen den Parteien zugute, die die Wähler im Parlament sehen wollen,“ meint Behrendt. Noch bei der Europawahl im Jahr 2009 seien rund 2,8 Millionen Stimmen unter den Tisch gefallen, weil sie für Parteien abgegeben wurden, die jeweils nicht mehr als fünf Prozent der Stimmen auf sich vereinigen konnten. „Das Argument der verlorenen Stimme trägt also nicht mehr. Wir als ÖDP können nun hoffen, mit Mandaten in das Europäische Parlament einzuziehen,“ zeigt sich Behrendt erleichtert. „Taktische Überlegungen spielen bei der kommenden Europawahl keine Rolle mehr, jeder kann die Partei wählen, die am besten zu den eigenen Auffassungen passt.“ Bereits vor mehr als zwei Jahren kippten die Karlsruher Richter die 5-Prozent-Hürde bei der Europawahl auf Antrag der ÖDP und argumentierten, dass es „an zwingenden Gründen (fehle), in die Wahl- und Chancengleichheit durch Sperrklauseln einzugreifen“.
Die ÖDP hatte zusammen mit den Freien Wählern gegen die erst im Sommer vergangenen Jahres von Bundestag und Bundesrat beschlossene 3-Prozent-Klausel bei der Europawahl geklagt. Juristischer Beistand war der bekannte Verfassungsrechtler Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim.
Behrendt weist abschließend auf die Bedeutung der ÖDP im Europäischen Parlament hin: „Eine Partei wie die ÖDP, die keine Firmenspenden annimmt, ist dringend nötig. Nur wer unabhängig von Lobbyinteressen ist, kann Politik zum Wohl der Bürger machen.“